Name und Anschrift:
Szilvi´s Hundesalon, Becksfelder Weg 22c, 21279 Appel
Tel: 0177 - 139 94 04
E-Mail: SH-Wedel@t-online.de
Inhaberin: Szilvia Klenke
Inhaltlich verantwortlich:Szilvia Klenke
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Szilvi´s Hundesalon
§1 Szilvi´s Hundesalon übernimmt nach Absprache mit dem Tierhalter die abgesprochenen Dienstleistungen. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Pflege benötigten Zeit befristet und wird gleich im Anschluss bezahlt. Es gibt keine Pflege auf Rechnung. Es gilt die jeweils gültige Preisliste – siehe Aushang im Laden.
§2 Der Leistungsumfang und damit der Preis werden im Regelfall vor Arbeitsbeginn vereinbart. Ggf. kommen Aufschläge durch separat entstehende Leistungen hinzu: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte und Parasitenbehandlung. Eine Desinfektionspauschale in Höhe von 28,00 € wird fällig, wenn der Hund Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen. (z. B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall, Milbenbefall etc.). Die Bezahlung wird bei Abholung des Tieres in bar fällig. Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Hundes vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Bei sofortigen, objektiv nachvollziehbaren Reklamationen ist eine einmalige Nachbesserung zu gewähren. Der vor Behandlungsbeginn vereinbarte Preis ist zu zahlen. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Für verspätete Abholung kann eine Aufbewahrungspauschale von 10,00 € je angefangene 30 Minuten erhoben werden.
Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden zu 50% in Rechnung gestellt. Absagen bis 24 Stunden vorher werden mit 100% berechnet. Ausschlaggebend ist der Preis der letzten Behandlung.
Sollte noch keine detaillierte Behandlung vereinbart worden sein, so werden in diesem Fall pauschal 40,00 € pro veranschlagter und gebuchter Stunde als Terminausfallersatz berechnet.
§3 Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Für alle Hunde muss grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, sonst findet keine Behandlung statt. Der Halter ist verpflichtet Szilvi´s Hundesalon in Kenntnis zu setzten, sollte kein Versicherungsschutz bestehen.
§4 Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich Szilvi´s Hundesalon vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.
§5 Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann Szilvi´s Hundesalon nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Szilvi´s Hundesalon wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Szilvi´s Hundesalon im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung.
§6 Mit den erhobenen, personen- und sachbezogenen Daten in der Kundendatei von Szilvi´s Hundesalon erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Diese Daten sind für eine professionelle Tierbetreuung erforderlich und werden für keine anderen Zwecke genutzt, insbesondere nicht an Dritte weitergegeben. Dies kann jedoch nicht für die im Notfall erforderliche Einschaltung eines Tierarztes gelten.
§7 Szilvi´s Hundesalon führt eine Bildersammlung einiger Hundekunden, die evtl. ggf. ins Internet auf die eigene Homepage gestellt werden, i.d.R. immer nach Absprache mit den jeweiligen Kunden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er Szilvi´s Hundesalon, dann werden die Bilder auf Wunsch natürlich umgehend wieder aus der Homepage entfernt.
§8 Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende, wirksame Regelung zu treffen.
Appel, Juli 2021